Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

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laasisters
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Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Beitrag von laasisters »

Hallo miteinander,

Mein Auto (Hyundai/ Hersteller- Typschlüssel: 1349 /AFP) ist mittlerweile 3 1/2 Jahre alt, neu gekauftes Auto mit einem km Stand von 46.000 km ca.. Die Querlenker sind nun kaputt und ich frage mich, ob ich von der Garantie gebrauch machen kann.. Kennt sich jemand davon aus und kann mit evtl. weiterhelfen.

Danke im Voraus.

LG laasisters
AccentGT
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Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Beitrag von AccentGT »

Was an den Querlenkern ist denn kaputt? Die Buchsen gehen maximal bei Materialablösung auf Garantie durch, das Traggelenk nur bei defekter Manschette aufgrund Materialmangel. Ansonsten sind das Verschleißteile, bzw. sind da Defekte nur durch äußeren Einfluss zu erwarten.
laasisters
Beiträge: 2
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Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Beitrag von laasisters »

Naja das Traggelenk muss getauscht werden, wobei so viel wie ich mitbekommen habe, dass Gelenk eher defekt ist als die Manschette.

Danke fürs antworten :)
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Martin Coupe
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Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Beitrag von Martin Coupe »

Fragen kann man ja bei der Werkstatt... Bin mir nicht sicher ob das "Gelenk" auch Verschleissteil ist :/
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