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Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 15:31
von laasisters
Hallo miteinander,

Mein Auto (Hyundai/ Hersteller- Typschlüssel: 1349 /AFP) ist mittlerweile 3 1/2 Jahre alt, neu gekauftes Auto mit einem km Stand von 46.000 km ca.. Die Querlenker sind nun kaputt und ich frage mich, ob ich von der Garantie gebrauch machen kann.. Kennt sich jemand davon aus und kann mit evtl. weiterhelfen.

Danke im Voraus.

LG laasisters

Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 19:15
von AccentGT
Was an den Querlenkern ist denn kaputt? Die Buchsen gehen maximal bei Materialablösung auf Garantie durch, das Traggelenk nur bei defekter Manschette aufgrund Materialmangel. Ansonsten sind das Verschleißteile, bzw. sind da Defekte nur durch äußeren Einfluss zu erwarten.

Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Verfasst: Mo 22. Apr 2024, 15:35
von laasisters
Naja das Traggelenk muss getauscht werden, wobei so viel wie ich mitbekommen habe, dass Gelenk eher defekt ist als die Manschette.

Danke fürs antworten :)

Re: Garantieanspruch bei defekten Querlenkern

Verfasst: Mi 24. Apr 2024, 15:12
von Martin Coupe
Fragen kann man ja bei der Werkstatt... Bin mir nicht sicher ob das "Gelenk" auch Verschleissteil ist :/